CDU-STADTVERBAND LAATZEN

Christoph Dreyer, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Laatzen

Straßenausbaubeiträge – jetzt sind neue Strategien gefragt

Laatzen darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 24.07.2020 die Straßenausbaubeiträge (Strabs) nicht abschaffen! Den CDU-Fraktionsvorsitzenden Christoph Dreyer stimmt das sehr traurig: „Auf mich wirkt das wie ein Faustschlag in Gesicht und Magengrube. Meine große Sorge gilt den Anliegern zukünftiger Straßenausbauten in Laatzen.“

Jetzt wartet Dreyer erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung. Dann wird die CDU-Fraktion die nächsten politischen Schritte im Umgang dem Thema „Straßenausbauten“ beraten.

Nach Auffassung des CDU-Fraktionschefs ist damit aber auch die bereits zum 01.01.2021 beschlossene zehnprozentige Grundsteuererhöhung wieder in Frage zu stellen. „Die war schließlich  als Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge gedacht und wird nun wohl nicht mehr benötigt“, meint Dreyer abschließend.

Gericht: Laatzen darf Strabs nicht abschaffen

Die Stadt Laatzen darf nicht auf die Straßenausbaubeiträge (Strabs) verzichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg im Rechtsstreit zwischen Laatzen und der Region Hannover entschieden, wie NDR 1 Niedersachsen am Freitag berichtete. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde südlich von Hannover seien die Einnahmen durch Grundstückseigentümer unverzichtbar, erklärte das Gericht. Wegfallende Einnahmen könnten nur durch zusätzliche Kredite ausgeglichen werden und das sei nicht zulässig.

Beschlüsse des Rats abgelehnt

Die Region Hannover hatte als kommunale Aufsichtsbehörde zwei Beschlüsse des Laatzener Rates abgelehnt. Der wollte die Gebühren für Anlieger abschaffen, die anfallen, wenn Straßen an den jeweiligen Grundstücken saniert werden müssen. Barsinghausen, ebenfalls in der Region Hannover, hat die Strabs schon gestrichen.