CDU-STADTVERBAND LAATZEN

Transparenzbekanntmachung

Warum wir diese Informationen bereitstellen

Als CDU sind wir verpflichtet, bei bezahlter politischer Werbung bestimmte Transparenzangaben offenzulegen. Ziel ist es, für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen, wer politische Inhalte finanziert, verantwortet und verbreitet. Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung, die seit 2024 europaweit einheitliche Regeln vorgibt, und Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Diese Verordnung wurde eingeführt, weil politische Werbung zunehmend digital, komplex und grenzüberschreitend erfolgt. Dadurch steigt das Risiko von Desinformation und verdeckter Einflussnahme. Die neuen Regeln stellen sicher, dass politische Werbung klar erkennbar ist und alle relevanten Informationen transparent bereitgestellt werden. So werden demokratische Prozesse geschützt und gleiche Bedingungen für alle politischen Akteure geschaffen.

 

Transparenzangaben zu unseren Maßnahmen für die Kommunalwahl am 13. September 2026

Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen werden die politischen Vertretungen auf kommunaler Ebene gewählt – also dort, wo Entscheidungen getroffen werden, die den Alltag der Menschen unmittelbar betreffen. Dazu gehören in Laatzen die Gremien Stadtrat, die Ortsräte sowie die Regionsversammlung. Gleichzeitig werden auch Stadt- und Ortsbürgermeister/innen sowie Regionspräsident/in neu gewählt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden damit darüber, wer künftig Verantwortung für Themen wie Stadtentwicklung, Verkehr, Schulen, Sicherheit oder kommunale Finanzen übernimmt.

Ein Wahlkampf dient dazu, Bürgerinnen und Bürger über politische Ziele, Inhalte und Positionen zu informieren. Parteien und Kandidatinnen bzw. Kandidaten machen sichtbar, wofür sie stehen und welche Veränderungen sie anstreben. Welche Personen für die CDU Laatzen antreten und welche Ziele sie verfolgen, finden Sie auf dieser Webseite.

Gleichzeitig sollen Menschen durch Wahlkampf motiviert werden, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und an der Wahl teilzunehmen. Ein Wahlkampf schafft die Möglichkeit, direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und ihre Anliegen aufzunehmen. Das übergeordnete Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und Unterstützung für die eigene politische Arbeit zu gewinnen – und im Ergebnis durch die Wahl möglichst viele Stimmen und damit Sitze für die eigene Partei im jeweiligen Gremium zu erreichen.

 

Regionalmagazin Laatzen

Für die Juni 2026- und August 2026-Ausgabe schaltet der CDU Stadtverband Laatzen Anzeigen im Regionalmagazin Laatzen. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des CDU Stadtverbands Laatzen und beläuft sich netto auf rund 1.488 € netto für die Anzeigenschaltungen. 

 

Ströer/Plakatunion

Für den Zeitraum 24.07.-05.10.2026 (Ströer) bzw. 21.07.-09.10.2026 (Plakatunion/Wictory) schaltet der CDU Stadtverband Laatzen Großflächenwerbung im Raum Laatzen. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des CDU Stadtverbands Laatzen und beläuft sich netto auf rund 7.761 € netto für die Schaltungen. 

Laternenplakate

Ab dem 13.07.2026 für Laternenplakate im Stadtgebiet. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des CDU Stadtverband Laatzen und beläuft sich netto auf rund 2.240 € netto für die Anbringung. 

Flyerverteilung per Tagespost

Ab dem 01.08.2026 werden mit der Tagespost 3 verschiedene Flyer vom CDU Stadtverband Laatzen im Raum Laatzen verteilt. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des CDU Stadtverbands Laatzen und beläuft sich netto auf rund 5.430 € für die Verteilungen. 

Bauzaunbanner

Ab dem 13.07.2026 werden verschiedene Bauzaunbanner vom CDU Stadtverband Laatzen im Raum Laatzen aufgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des CDU Stadtverbands Laatzen und beläuft sich netto auf rund 850 € für die Produktion.

Postalisches Direktmailing

Am 16.07.2026 hat die CDU Laatzen über flyeralarm ein Direktmailing an 1818 Adressen in Laatzen versendet. Dabei kamen keine Targeting‑ oder Profilingverfahren zum Einsatz. Die postalische Zustellung erging an Wahlberechtigte auf Grundlage von Melderegisterdaten. Die Auswahl der Adressaten erfolgte anhand des Alters, um Jung- und Erstwählende zu erreichen. Eine Segmentierung oder Auswahl nach personenbezogenen Merkmalen fand nicht statt.
Zur Wahlwerbung werden den Parteien gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz auf Anfrage von der Meldebehörde Adressen von Wahlberechtigten gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung gestellt. Ein Widerspruch gegen eine solche Weitergabe ist jederzeit möglich.
Die Kosten für den Versand des Direktmailings belaufen sich auf netto 2.000 Euro. Die Finanzierung erfolgte aus den Mitteln des CDU Stadtverbands Laatzen. 

 

Meldemöglichkeit: Anforderungen der TTPW-VO nicht erfüllt? Bitte Meldung per E Mail an: info@cdu-laatzen.de.

Fotonachweis für im Wahlkampf verwendetes Material

Die Fotografien der einzelnen Kandidaten wurden erstellt von:

Klaus Michelmann, fotograf-michelmann.de

Webeagentur Schulz, schulzdesign.info

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